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Zertifizierungspflicht für Grabsteine ohne Kinderarbeit

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Zertifizierungspflicht für Grabsteine

„Ab 1. Januar 2020 dürfen auf den Friedhöfen in Nordrhein-Westfalen Grabsteine aus China, Indien, den Philippinen oder Vietnam nur aufgestellt werden, wenn sie über ein gesetzlich vorgeschriebenes Zertifikat verfügen. Anerkannte Zertifizierungsstellen können damit gesetzlich verbindlich entscheiden, ob Grabsteine mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit hergestellt worden sind oder nicht. Die Zertifizierungspflicht gilt für Grabmäler und Grabeinfassungen aus Naturstein, die aus den genannten Ländern stammen. Verstöße dagegen können mit einer Geldbuße von bis zu 3.000 Euro geahndet werden. Verantwortlich für die Umsetzung vor Ort sind die Friedhofsträger [Kommunale oder Religionsgemeinschaften]“, heißt es auf der Website des MAGS NRW. Weitere Informationen unter: nrw/bestattungswesen.

Musterschreiben an BürgermeisterInnen hier.

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